Nachdem bereits im Bundesland Vorarlberg und in Niederösterreich die Lagerung von Heizöl EL in Heizräumen für doppelwandige Lagerbehälter erlaubt war, ist dies aller Voraussicht nach auch ab September 2005 in Oberösterreich zulässig.
Die Lagermenge in Heizräumen in doppelwandigen Behältern ist in Oberösterreich auf 5.000 und auch in Niederösterreich auf 4.000 Liter Heizöl begrenzt.
Die Fa. Dehoust weist darauf hin, dass die doppelwandigen Lagerbehälter der Baureihe TrioSafe Plus in den Größen 750, 1100 und 1500 Liter diesen Voraussetzungen entsprechen und gemäß den Vorgaben der Verordnungen in den verschiedenen Bundesländern direkt im Heizraum eingebaut werden können.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Vertretung GEP Umwelttechnik Service und Vertriebs GmbH,
Tel. 0043/3133/381380, Fax 0043/3133/381384 und unter www.dehoust.com.